Bike-Leasing
Einfach und preisgünstig zum neuen Dienstrad
Gesundheit fördern und Umwelt schonen
- Wer regelmäßig mit dem Bike zur Arbeit pendelt, stärkt sein Herz-Kreislauf- und Immunsystem. Zudem verbessert der Verzicht auf das Auto die persönliche CO2-Bilanz deutlich. Mit dem Bike pendeln ist also doppelt gut.
Steuern und Kosten sparen
- Sofern Sie über Ihren Arbeitgeber leasen, können die Kosten des Dienstrades oder Dienst-E-Bikes per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der Mehrwertsteuer sowie reduzierter Lohnsteuer und Lohnnebenkosten sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können inzwischen vom Dienstrad-Leasing profitieren.
Immer aktuellste E-Bikes oder Fahrräder
- Sie fahren immer die aktuellen Modelle mit der modernsten Technik. Sie haben die Auswahl aus einem großen Produktsortiment von sportlich bis bequem. Außerdem können Sie Ihr Leasing Fahrrad natürlich auch unbegrenzt privat nutzen.
So funktioniert Leasing
Lieblings-Bike aussuchen
Vertrag abschließen
Abholen und Spaß haben
Wir beraten Sie gerne, welches Bike zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt - und können attraktive Leasing-Konditionen vermitteln.
Die häufigsten Fragen zum Leasing
Erkundigen Sie sich zunächst nach den notwendigen Infos bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Wählen Sie dann Ihr Wunschbike bei uns aus oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Mit Ihnen zusammen füllen wir anschließend schnell und einfach den Leasingvertrag aus – und leiten ihn an die Personalabteilung Ihres Arbeitgebers weiter. Sie brauchen nun nur noch den Vertragsprozess abzuwarten, bevor Sie sich Ihr Bike abholen können.
Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und überlässt es dem Arbeitnehmer zur Nutzung. Die Leasingraten werden dabei aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers bedient. Dadurch wird beim Arbeitnehmer das steuerpflichtige Gehalt reduziert. Man spricht dabei von der sogenannten Gehaltsumwandlung.
Der Arbeitnehmer erhält also einen Teil seines Gehalts nicht ausgezahlt, sondern als Sachbezug, in diesem Falle durch Überlassung des Dienstrads. Da sich durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt verringert, sinken die Steuern und Sozialabgaben des Arbeitnehmers. Die Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing ist somit deutlich geringer ist als die Leasingrate. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad gilt die günstige 0,25%-Regel. Dadurch sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes in Summe bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.
Bei allen Anbietern ist eine grundlegende Absicherung gegen Unfall-, Sturz- und Diebstahlschäden enthaltener Vertragsbestandteil. Darüber hinaus können je nach Leasingpartner Verschleißschäden und jährliche Inspektionen als Vertragsbestandteil hinzugefügt werden.
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten bei Ihrem Anbieter oder bei der Auswahl des passenden Leasingpartners.
Üblicherweise erhält man als Nutzer ein Kaufangebot zum Ende des Leasinglaufzeit. Dieses kann man annehmen und das Rad behalten oder man gibt es ohne Zusatzkosten zurück und kann z.Bsp. ein neues Modell leasen.
Kommen Sie vor Ablauf Ihrer Laufzeit gerne auf uns zu - wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten!